Warum ist zusätzliche, private Vorsorge notwendig?
Immer weniger jüngere Erwerbstätige finanzieren die Altersrenten von immer mehr, immer älter werdenden Mitbürgern. Durch diese demografische Entwicklung wird das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland zunehmend belastet.
Eine Anhebung der gesetzlichen Rentenbeiträge zur Finanzierung der Leistungen künftiger Rentenempfänger erscheint unwahrscheinlich, da eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Wettbewerb benachteiligen würde.
Zusätzliche private Vorsorge ist daher zur Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter unerlässlich.
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Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Der Staat fördert die Rürup-Rente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.